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GDPR

So prüfen Sie, ob Ihre Website GDPR-konform ist

Ein praktischer Weg ohne Umschweife, Ihre Website auf die häufigsten GDPR-Fehler bei der Cookie-Einwilligung zu prüfen, und wie ein konformes Setup tatsächlich aussieht.

ConsentX TeamPublished 2 min read
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Kurze Antwort
Der schnellste Weg, die GDPR-Konformität zu prüfen: Rufen Sie Ihre Website wie eine völlig neue Besucherin auf und beobachten Sie, was vor jeder Einwilligung läuft. Wenn Analyse-, Werbe- oder Social-Media-Cookies feuern, bevor eine Entscheidung getroffen wurde, ist das der häufigste GDPR-Verstoß. Ein konformes Setup blockiert nicht essenzielle Tracker bis zum Opt-in, macht Ablehnen genauso einfach wie Zustimmen, führt belastbare Einwilligungsnachweise und respektiert einen Widerruf jederzeit.
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Fangen Sie dort an, wo Behörden anfangen: vor der Einwilligung

Die GDPR verlangt, zusammen mit den ePrivacy-Regeln gelesen, eine freiwillige, spezifische, informierte und unmissverständliche vorherige Einwilligung, bevor nicht essenzielle Cookies und Tracker laufen. Entscheidend ist das Wort vorherig. Bei den meisten Verfahren geht es nicht um ein fehlendes Banner. Es geht um Tracker, die bereits gefeuert hatten, als das Banner erschien. Die erste Prüfung ist deshalb ganz einfach: Rufen Sie Ihre Startseite so auf, als hätten Sie sie nie besucht, und schauen Sie, was läuft, bevor Sie irgendwo klicken.

Die fünf Prüfungen, die die meisten Probleme aufdecken

  1. Nichts Nicht-Essenzielles feuert vor der Einwilligung. Keine Analyse-, Werbe- oder Social-Media-Tags und keine nicht essenziellen Cookies, bis die Besucherin zustimmt. Das ist der mit Abstand häufigste Grund für Bußgelder.
  2. Ablehnen ist so einfach wie Zustimmen. Ein Banner, das nur Zustimmen anbietet, oder ein Ablehnen, das eine Ebene tiefer versteckt ist, ergibt keine gültige Einwilligung. Beide Optionen gehören gleichwertig auf die erste Ansicht.
  3. Die Kategorien sind granular. Besucherinnen und Besucher können Analyse wählen, ohne Werbung akzeptieren zu müssen. Nichts ist vorangekreuzt.
  4. Sie können Einwilligung nachweisen. Sie können pro Person zeigen, wozu wann zugestimmt wurde. Ein Screenshot eines Banners ist kein Nachweis.
  5. Der Widerruf ist jederzeit möglich. Seine Meinung zu ändern ist über ein dauerhaft verfügbares Bedienelement so einfach wie das Erteilen der Einwilligung.

In Sekunden erledigt

Sie müssen keine Netzwerkprotokolle von Hand lesen. Der kostenlose GDPR-Compliance-Scanner lädt Ihre öffentlichen Seiten, listet die Cookies und Tracker auf, die vor der Einwilligung feuern, und ordnet jeden Befund einer GDPR-Pflicht zu – als bestanden, nicht bestanden oder prüfbedürftig. Für ein vollständiges Inventar aller Tracker und Drittanbieter auf der Seite liefert der Cookie-Scanner die Rohliste und eine verständliche Risikobewertung.

Ein Scan ist ein Ausgangspunkt, keine rechtliche Freigabe

Ein Scan erfasst die technischen Lücken zuverlässig, vor allem Tracker, die vor der Einwilligung feuern. Er kann Ihre internen Prozesse, Ihre Auftragsverarbeitungsverträge oder Ihre Aufbewahrungsrichtlinie nicht lesen. Behandeln Sie das Ergebnis als priorisierte To-do-Liste, schließen Sie dann die Lücken und bewahren Sie die Nachweise auf.

Wie ConsentX die Lücken schließt

ConsentX blockiert Skripte vorab und hält jeden nicht essenziellen Tag zurück, bis die Besucherin einwilligt, bietet gleichwertige Bedienelemente zum Zulassen und Ablehnen, erfasst für jede Einwilligung einen manipulationssicheren Beleg mit Richtlinienversion und Hash und liefert einen DSAR-Workflow mit 30-Tage-Timer. Auf der GDPR-Compliance-Seite sehen Sie, wie jede Pflicht abgedeckt wird – oder starten Sie kostenlos.

Zuletzt geprüft

Einwilligungsmanagement einfach und prüfungssicher machen

Blockieren Sie nicht notwendige Tracker, bis Menschen zustimmen, erfassen Sie belegbare Einwilligungen in jeder Region, in der Sie tätig sind, und bewahren Sie die Nachweise auf, nach denen eine Aufsichtsbehörde fragen würde.

Oder führen Sie einen kostenlosen Scan durch um zu sehen, was auf Ihrer Website vor der Einwilligung ausgelöst wird.