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Cookie-Einwilligung in South Africa

Einwilligungs- und Datenschutzrecht in South Africa

Das südafrikanische POPIA ist seit Juli 2021 vollständig durchsetzbar und wird vom Information Regulator beaufsichtigt. Es beruht auf acht Bedingungen für eine rechtmäßige Verarbeitung und gilt sowohl für natürliche als auch, ungewöhnlicherweise, für juristische Personen, das heißt Unternehmen als betroffene Personen, was weiter reicht als die meisten Regime. Die Einwilligung ist eine von mehreren Rechtsgrundlagen, und Direktwerbung auf elektronischem Weg erfordert in der Regel eine Einwilligung (Opt-in). Die Sanktionen umfassen Verwaltungsbußgelder von bis zu 10 Millionen Rand und mögliche Freiheitsstrafen. Organisationen müssen einen Information Officer benennen und diesen gegebenenfalls registrieren. Hinweise erfolgen üblicherweise auf Englisch. Cookies, die Nutzer identifizieren, sind personenbezogene Informationen im Sinne des POPIA.
Aufsichtsbehörde
Information Regulator
Status

Protection of Personal Information Act, vollständig durchsetzbar seit Juli 2021

Maßgebliches Gesetz
POPIA
Sprachen

English

Wer muss es einhalten

Jede Partei (Responsible Party), die in Südafrika personenbezogene Daten verarbeitet.

Sanktionen

Verwaltungsbußgelder bis zu 10 Millionen Rand sowie mögliche Freiheitsstrafen

Wesentliche Pflichten

  • Nur auf einer Rechtsgrundlage verarbeiten
  • Eine Einwilligung einholen, wo sie erforderlich ist
  • Die Verarbeitung auf den Zweck beschränken
  • Mitwirkungsrechte der betroffenen Personen wahren
  • Datenschutzverletzungen der Aufsichtsbehörde melden

Hinweise vor Ort

  • Wenden Sie die acht POPIA-Bedingungen für eine rechtmäßige Verarbeitung an
  • Holen Sie für elektronische Direktwerbung eine Einwilligung (Opt-in) ein
  • Benennen und registrieren Sie einen Information Officer
  • Denken Sie daran, dass POPIA auch Unternehmen als betroffene Personen schützt

So hilft ConsentX

  • Einwilligungserfassung mit Rechtsgrundlage
  • Zweckgebundene Kategorien
  • Erfassung von Anfragen betroffener Personen
  • Nachweise und Berichte
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Ihre Privatsphäre ist uns wichtig

Wir bitten Sie vor jedem nicht essenziellen Cookie um Ihre Einwilligung, nach den Regeln, die in Ihrer Region gelten.

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Machen Sie South Africa mit ConsentX bereit

Geobasierte Banner, vorheriges Skript-Blocking, DSAR und manipulationssichere Nachweise.

So halten Sie South Africa mit ConsentX ein

  1. 1

    Website scannen

    Führen Sie einen kostenlosen Scan durch, um jedes Cookie und jeden Tracker auf Ihrer Website zu finden. So wissen Sie genau, wofür South Africa eine Einwilligung verlangt.

  2. 2

    Geobasiertes Einwilligungsbanner zeigen

    Binden Sie das ConsentX-Banner ein. Es erkennt die Region jeder Besucherin und jedes Besuchers und zeigt automatisch die Einwilligung, die South Africa verlangt.

  3. 3

    Tracker bis zur Einwilligung blockieren

    Halten Sie nicht essenzielle Cookies und Tracker blockiert, bis die Person zustimmt, damit vor der Einwilligung nichts ausgelöst wird.

  4. 4

    Manipulationssicheren Nachweis erfassen

    Jede Entscheidung wird als manipulationssicherer Einwilligungsnachweis gespeichert, den Sie in einer South Africa-Prüfung vorlegen können.

  5. 5

    Betroffenenanfragen fristgerecht bearbeiten

    Nutzen Sie den integrierten DSAR-Workflow mit SLA-Timern, um Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsanfragen innerhalb der gesetzlichen Frist zu beantworten.

Häufig gestellte Fragen

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