Argentinien PDPL - Compliance mit ConsentX
Argentinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten
Argentinien
In Kraft
Lateinamerika & Karibik
Wer die Vorgaben einhalten muss
Argentiniens Gesetz 25.326 gilt für Personen und Organisationen, die Datenbanken, Dateien oder Datenbestände mit personenbezogenen Daten betreiben, einschliesslich öffentlicher und privater Datenbanken, die der Informationsbereitstellung dienen. Organisationen, die in Argentinien personenbezogene Informationen erheben oder verarbeiten, sollten ihre Pflichten nach Gesetz 25.326, dessen Durchführungsbestimmungen und den einschlägigen Leitlinien der Datenschutzbehörde beurteilen.
Sanktionen
Der argentinische Datenschutzrahmen sieht verwaltungsrechtliche Sanktionen für Verstösse gegen Gesetz 25.326 und dessen Durchführungsvorschriften vor. Die anwendbare Sanktion richtet sich nach Art und Umständen des Verstosses. Organisationen sollten angemessene Datenschutz-, Sicherheits- und Datenmanagementkontrollen aufrechterhalten, um regulatorische und rechtliche Risiken zu verringern.
Wichtigste Pflichten
- Eine freiwillige, ausdrückliche und informierte Einwilligung einholen, sofern eine Einwilligung erforderlich ist
- Betroffenen klare Informationen über die Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten geben
- Den Zweck der Datenbank oder der Verarbeitungstätigkeit bestimmen
- Betroffene über die massgeblichen Empfänger ihrer Daten informieren
- Nur Daten erheben, die für den angegebenen Zweck geeignet, erheblich und nicht übermässig sind
- Personenbezogene Daten richtig und aktuell halten
- Daten nur für Zwecke verwenden, die mit denen der Erhebung vereinbar sind
- Daten löschen oder vernichten, sobald sie nicht mehr erforderlich oder erheblich sind
- Angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen aufrechterhalten
- Die Vertraulichkeit personenbezogener Daten wahren
- Die Rechte der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Aktualisierung und Löschung respektieren
- Angemessene Mechanismen zur Ausübung von Datenschutzrechten bereitstellen
- Vor der Übermittlung personenbezogener Daten die erforderliche Einwilligung einholen
- Den Widerruf der Einwilligung ermöglichen, soweit anwendbar
Diese Anforderungen ergeben sich aus Gesetz 25.326 und dessen Durchführungsrahmen.
Einwilligungsanforderungen nach dem argentinischen PDPL
Die Einwilligung ist ein zentraler Grundsatz des Gesetzes 25.326.
Das Gesetz verlangt grundsätzlich, dass die Einwilligung freiwillig, ausdrücklich und informiert erfolgt und schriftlich oder durch ein anderes rechtlich gleichwertiges, den Umständen angemessenes Mittel dokumentiert wird. Wird die Einwilligung mit anderen Erklärungen verbunden, muss sie ausdrücklich und hervorgehoben dargestellt werden, nachdem die erforderlichen Informationen bereitgestellt wurden.
Das Gesetz sieht zudem Ausnahmen vor, in denen keine Einwilligung erforderlich ist, darunter bestimmte Daten aus frei zugänglichen öffentlichen Quellen, gesetzlich vorgeschriebene Verarbeitungen oder staatliche Aufgaben, bestimmte begrenzte Identifikationslisten sowie Daten, die für eine bestehende vertragliche, wissenschaftliche oder berufliche Beziehung erforderlich sind.
Die Einwilligung kann auch widerrufen werden, wobei der Widerruf keine rückwirkende Wirkung hat.
Datenschutzhinweis und Transparenz
Vor der Erhebung personenbezogener Daten sollten Organisationen den Betroffenen klare Informationen über die Verarbeitungstätigkeit geben.
Zu den erforderlichen Informationen zählen unter anderem:
- Das Bestehen der Datenbank oder Datei
- Die Identität und die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle
- Der Zweck der Erhebung
- Die vorgesehenen Empfänger oder Empfängerkategorien
- Ob die Bereitstellung der angeforderten Informationen verpflichtend oder freiwillig ist, soweit anwendbar
- Die Rechte der betroffenen Person nach dem anwendbaren Datenschutzrahmen
Die argentinischen Leitlinien betonen zudem, dass die den Betroffenen bereitgestellten Informationen klar, einfach und verständlich sein sollten.
Rechte der Betroffenen
Der argentinische Datenschutzrahmen gewährt Einzelpersonen wichtige Rechte an ihren personenbezogenen Daten.
Dazu gehören:
- Auskunft - Informationen über gespeicherte und verarbeitete personenbezogene Daten erhalten
- Berichtigung - unrichtige oder unvollständige Informationen korrigieren
- Aktualisierung - sicherstellen, dass personenbezogene Daten richtig und aktuell bleiben
- Löschung - die Löschung verlangen, sofern die anwendbaren Voraussetzungen erfüllt sind
- Vertraulichkeit - unter den anwendbaren Umständen einen angemessenen Schutz personenbezogener Informationen verlangen
Der argentinische Rahmen sieht darüber hinaus die Habeas-Data-Klage vor, mit der Einzelpersonen Zugang zu ihren Daten und in den einschlägigen Fällen Berichtigung, Löschung, Vertraulichkeit oder Aktualisierung erwirken können.
Cookies und Online-Tracking
Der argentinische Datenschutzrahmen kann auf Cookies und Online-Kennungen Anwendung finden, soweit diese personenbezogene Daten darstellen.
Die argentinische Regierung führt derzeit Informationen wie IP-Adressen und Cookie-Kennungen als Beispiele für personenbezogene Daten an. Ob ein bestimmtes Cookie oder eine Tracking-Technologie unter die anwendbaren Anforderungen fällt, hängt von den erhobenen Informationen, der Identifizierbarkeit einer Person und dem Verarbeitungszweck ab.
Organisationen, die Cookies und Tracking-Technologien einsetzen, sollten daher die erhobenen Daten beurteilen und, soweit erforderlich, angemessene Hinweis- und Einwilligungsmechanismen bereitstellen.
Sicherheit und Vertraulichkeit
Organisationen, die für Datenbanken verantwortlich sind, müssen angemessene Massnahmen zum Schutz personenbezogener Daten umsetzen.
Gesetz 25.326 verlangt, dass Datenbanken technische und organisatorische Bedingungen erfüllen, die Integrität und Sicherheit der Daten schützen. Es erlegt zudem Personen, die an der Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligt sind, Vertraulichkeitspflichten auf, die auch nach dem Ende ihrer Beziehung zum Verantwortlichen fortbestehen.
So unterstützt ConsentX
Erfassung ausdrücklicher Einwilligungen für Verarbeitungen, bei denen eine Einwilligung erforderlich ist
Klare Angaben zu Zwecken und Empfängern innerhalb des Einwilligungserlebnisses
Anpassbare Datenschutzbanner für Argentinien
Einwilligungs- und Präferenzbelege als Nachweis der Nutzerentscheidungen
Vorherige Skriptblockierung zur Steuerung ausgewählter nicht essenzieller Tracking-Technologien
Regionsregel-Engine zur Konfiguration argentinienspezifischer Datenschutzerlebnisse
DSAR-Workflows zur Bearbeitung von Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsanfragen
Mechanismen zum Widerruf der Einwilligung für sich ändernde Nutzerpräferenzen
Prüfbereite Aufzeichnungen zu Einwilligungen und Datenschutzinteraktionen
Kontrollen für mehrere Rechtsordnungen für Organisationen, die in Argentinien und anderen Märkten tätig sind
Mit ConsentX PDPL-bereit für Argentinien werden
Verwalten Sie Einwilligungen, Datenschutzpräferenzen, Datenanfragen und Compliance-Nachweise für Argentinien und andere Rechtsordnungen über eine einzige Plattform.
Diese Seite bietet allgemeine Informationen zum argentinischen Datenschutzrahmen und stellt keine Rechtsberatung dar. Organisationen sollten ihre konkreten Pflichten mit qualifizierten argentinischen Datenschutzjuristinnen und -juristen klären.
So erfüllen Sie das argentinische PDPL mit ConsentX
- 1
Scannen Sie Ihre Website
Führen Sie einen kostenlosen Scan durch, um Cookies, Tracker, Skripte und andere auf Ihrer Website aktive Technologien zu ermitteln. Verstehen Sie, welche Informationen erhoben werden können und welche Drittanbieter sie erhalten können.
- 2
Konfigurieren Sie ein argentinienspezifisches Datenschutzerlebnis
Konfigurieren Sie mit ConsentX ein Datenschutzbanner und ein Präferenzzentrum, die für Besucherinnen und Besucher in Argentinien und die jeweiligen Verarbeitungstätigkeiten geeignet sind.
- 3
Stellen Sie klare Datenschutzinformationen bereit
Stellen Sie die massgeblichen Zwecke, Verarbeitungsinformationen und Datenschutzhinweise klar dar, bevor oder sobald die Daten erhoben werden.
- 4
Erfassen Sie die Einwilligung
Konfigurieren Sie ConsentX so, dass die passende Einwilligung erfasst wird, wenn die Verarbeitung eine freiwillige, ausdrückliche und informierte Einwilligung erfordert.
- 5
Blockieren Sie ausgewählte Tracker
Nutzen Sie die vorherige Skriptblockierung, damit ausgewählte nicht essenzielle Tracking-Technologien nicht geladen werden, bevor die massgebliche Datenschutzentscheidung getroffen wurde.
- 6
Zeichnen Sie Einwilligungen und Präferenzen auf
Führen Sie Einwilligungs- und Präferenzbelege mit den massgeblichen Informationen über die Interaktion der Nutzerin oder des Nutzers mit Ihren Datenschutzsteuerungen.
- 7
Verwalten Sie Datenschutzanfragen
Nutzen Sie die ConsentX-Workflows, um Auskunfts-, Berichtigungs-, Aktualisierungs- und Löschungsanfragen zu organisieren und eine zentrale Aufzeichnung der Bearbeitung zu führen.