Cookie-Einwilligung in Liechtenstein
Einwilligungs- und Datenschutzrecht in Liechtenstein
GDPR applies via the EEA Agreement, with the national Data Protection Act of 2018
Deutsch
Wer muss es einhalten
Jede Organisation, die Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet oder deren Verhalten beobachtet, unabhängig davon, wo die Organisation ihren Sitz hat.
Sanktionen
Bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist
Wesentliche Pflichten
- Vorherige Opt-in-Einwilligung einholen, bevor nicht essenzielle Cookies gesetzt werden
- Das Ablehnen so einfach machen wie das Annehmen
- Aufzeichnungen führen, die die Einwilligung belegen
- Den Widerruf jederzeit ermöglichen
- Betroffenenrechte wahren (Auskunft, Löschung, Datenübertragbarkeit)
Hinweise vor Ort
- Wenden Sie die DSGVO in der in das EWR-Abkommen übernommenen Fassung an
- Holen Sie eine Einwilligung (Opt-in) für nicht essenzielle Cookies ein
- Stellen Sie Hinweise auf Deutsch bereit
- Lassen Sie im Finanz- und Treuhandwesen besondere Sorgfalt walten
So hilft ConsentX
- Vorab-Blockierung von Skripten für ein echtes Opt-in
- Gleichwertige Annehmen- und Ablehnen-Schaltflächen
- Manipulationssichere Einwilligungsnachweise und Belege
- Widerrufs-Auslöser mit einem Klick
- Integrierter DSAR-Workflow mit einer Frist von 30 Tagen
Ihre Privatsphäre ist uns wichtig
Wir bitten Sie vor jedem nicht essenziellen Cookie um Ihre Einwilligung, nach den Regeln, die in Ihrer Region gelten.
Machen Sie Liechtenstein mit ConsentX bereit
Geobasierte Banner, vorheriges Skript-Blocking, DSAR und manipulationssichere Nachweise.
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So halten Sie Liechtenstein mit ConsentX ein
- 1
Website scannen
Führen Sie einen kostenlosen Scan durch, um jedes Cookie und jeden Tracker auf Ihrer Website zu finden. So wissen Sie genau, wofür Liechtenstein eine Einwilligung verlangt.
- 2
Geobasiertes Einwilligungsbanner zeigen
Binden Sie das ConsentX-Banner ein. Es erkennt die Region jeder Besucherin und jedes Besuchers und zeigt automatisch die Einwilligung, die Liechtenstein verlangt.
- 3
Tracker bis zur Einwilligung blockieren
Halten Sie nicht essenzielle Cookies und Tracker blockiert, bis die Person zustimmt, damit vor der Einwilligung nichts ausgelöst wird.
- 4
Manipulationssicheren Nachweis erfassen
Jede Entscheidung wird als manipulationssicherer Einwilligungsnachweis gespeichert, den Sie in einer Liechtenstein-Prüfung vorlegen können.
- 5
Betroffenenanfragen fristgerecht bearbeiten
Nutzen Sie den integrierten DSAR-Workflow mit SLA-Timern, um Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsanfragen innerhalb der gesetzlichen Frist zu beantworten.